Veröffentlichung persönlicher Daten: Widerspruchsrecht der Betroffenen
Sie feiern in diesem Jahr Goldene Hochzeit oder den 70. Geburtstag? Sie möchten nicht, dass dazu etwas in der örtlichen Tageszeitung veröffentlicht wird? Dann können Sie offiziell beim Bürgerbüro der Stadt Schwetzingen Widerspruch im Hinblick auf die Veröffentlichung von persönlichen Daten einlegen.
Hintergrund: In einigen Fällen sieht das Bundesmeldegesetz die Übermittlung von Daten durch die Meldebehörde vor, räumt allerdings den Betroffenen ein Widerspruchsrecht ein. Fragen z.B. Mandatsträger, Presse oder Rundfunk wegen Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern an, darf die Meldebehörde Auskunft über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums erteilen. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus dem Staatsministerium Daten der Jubilarinnen und Jubilare zur Ehrung von Alters- und Ehejubiläen durch den Ministerpräsidenten.
Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich im Bürgerbüro der Stadt Schwetzingen in der Zeyherstraße 1 eingelegt werden. Entsprechende Widerspruchvorlagen können auch online hier heruntergeladen werden (Formular in der Rubrik Meldewesen). Für weitere Fragen steht das Bürgerbüro telefonisch unter Tel: 06202/87-214, 215, 216, 217 und 230 oder persönlich zur Verfügung.