Bebauungspläne
Rechtliche Hinweise zur Bereitstellung der Bebauungspläne
Die Stadt Schwetzingen stellt die Bebauungspläne mit größtmöglicher Sorgfalt zur Verfügung. Eine jederzeit fehlerfreie, vollständige und aktuelle Darstellung im Internet kann jedoch aufgrund technischer Gegebenheiten nicht gewährleistet werden.
Sollten Sie Fehler oder Unstimmigkeiten bemerken, sind wir für jeden Hinweis dankbar und werden diesen überprüfen.
Neben den Bebauungsplänen können weitere Satzungen und Verordnungen gelten, wie z.B. Gestaltungssatzung Innenstadt, Erhaltungs- oder Sanierungssatzungen.
Bitte beachten Sie, dass die hier digital zur Verfügung gestellten Versionen der rechtskräftigen Bebauungspläne selbst keine Rechtskraft besitzen. Rechtskräftig sind ausschließlich die Originalbebauungspläne, welche im Baurechtsamt der Stadt Schwetzingen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können.