Stadtwerke verschicken Korrekturbescheide für Abwassergebühren 2023
Fragen zum Verfahren beantwortet das FAQ Formular
Bei der Berechnung der Abwassergebühren für das Jahr 2023 wurde die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Gebührenerhöhung bei der Schmutzwassergebühr um 0,33 Euro nicht in den Abrechnungs-Systemen der Stadtwerke umgesetzt und folglich auch nicht in der Abrechnung 2023 berücksichtigt.
Der Abrechnungsfehler betrifft ausschließlich die Abrechnung der Schmutzwassergebühr des Jahres 2023. Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird ein Korrekturabwasserbescheid der Stadt Schwetzingen erstellt. Die Umsetzung des Korrekturbescheid erfolgt durch die Stadtwerke Schwetzingen. Die Stadtwerke Schwetzingen bittet alle Kunden, die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Im Folgenden finden Sie die FAQs zur Erstellung des Korrekturbescheids. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenzentrum der Stadtwerke Schwetzingen für Fragen zur Verfügung.