Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement - Förderung beantragen
Das Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ (B²MM) richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Sitz in Baden-Württemberg. Ziel des Förderprogrammes ist es, Verkehre von und zu Betriebs- oder Behördenstandorten zu vermeiden oder auf nachhaltigere Verkehrsträger zu verlagern.
Mithilfe der Projektförderung können zunächst Analysen durchgeführt sowie Konzepte und Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement erarbeitet werden. In einem zweiten Schritt können investive Maßnahmen gefördert werden, die für die Umsetzung der Mobilitätskonzepte notwendig sind.
Die genauen Fördertatbestände und -intensitäten können Sie der Förderrichtlinie zum Förderprogramm, welche auf der Internetseite zum Förderprogramm eingestellt ist, entnehmen.
Zuständige Stelle
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Referat 14 – Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement und Recht
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
E-Mail-Adresse: b2mm@vm.bwl.de
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Gesamtfinanzierung und die Funktionsfähigkeit des Vorhabens und der Einrichtung müssen gesichert sein. Die Folgekosten müssen auf Dauer tragbar erscheinen.
- Dasselbe Vorhaben darf nicht von einer anderen Stelle gefördert sein.
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen beziehungsweise Aufträge dürfen noch nicht vergeben worden sein.
- Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 1 Mio. Euro nicht übersteigen; die Zuwendung muss mindestens 5.000 EUR (Bagatellgrenze) betragen.
Zusätzlich ist für die Beantragung von Investitionen ein umfassendes Gesamtkonzept für ein Mobilitätsmanagement-Projekt vozulegen. Es sollte mindestens eine Mitarbeitendenbefragung durchgeführt worden sein, aus der der Modal Split erarbeitet wurde sowie Potenziale für Investitionsmaßnahmen abgeleitet werden können. Idealerweise liegt auch eine Wohn-Standort-Analyse bzw. Erreichbarkeitsanalyse vor. Das Gesamtkonzept sollte die Handlungsbedarfe und quantifizierte Ziele für das Mobilitätsmanagement definieren sowie die Potenziale der Verkehrsvermeidung beziehungsweise -verlagerung für die jeweiligen Maßnahmen ableiten.
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie sowie die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).
Verfahrensablauf
Setzen Sie sich gerne für eine Antragsberatung mit dem Verkehrsministerium in Verbindung.
Fristen
30. November
Erforderliche Unterlagen
Die Förderrichtlinie und den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Mobilitätsmanagement finden Sie online auf der Internetseite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
29.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
