Verschärfung des Landesnichtraucherschutzgesetzes ab 1. Juni

Haltestellen und Freibäder künftig rauchfrei - auch von E-Zigaretten, Vapes und Tabakerhitzern

Pünktlich zur Freibadsaison und zum Start in den Sommer treten am 1. Juni 2026 in Baden-Württemberg spürbare Verschärfungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen zwei Orte des öffentlichen Lebens besonders stark: Alle Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sowie öffentliche Freibäder werden ab diesem Stichtag rauchfrei.

Mit Beginn der neuen Regelung ist das Rauchen in den Außenbereichen öffentlicher Schwimm- und Freibäder grundsätzlich untersagt. Dies betrifft neben den direkten Beckenbereichen auch die Liegewiesen, Spielplätze und Gastronomiebereiche der Bäder. Ziel der Landesregierung ist es, Badegäste – allen voran Familien mit Kindern – vor Passivrauch zu schützen und gleichzeitig die Verschmutzung der Liegewiesen durch achtlos weggeworfene Zigarettenkippen zu stoppen. Die Freibäder können jedoch klar abgegrenzte und speziell gekennzeichnete Raucherzonen einrichten, um rauchenden Gästen eine Ausweichmöglichkeit zu bieten.

Die zweite große Änderung betrifft den Weg von und zur Arbeit oder Schule: An allen Bushaltestellen gilt ab dem 1. Juni ein absolutes Rauchverbot. Da Fahrgäste im Wartebereich oft dicht beieinander stehen und dem Qualm nicht ausweichen können, greift hier nun der gesetzliche Schutz. Das Verbot gilt für den gesamten Bereich der Haltestelle (inklusive Wartehäuschen) und umfasst ausdrücklich auch E-Zigaretten, Vapes und Tabakerhitzer.

Neu in dem Gesetz ist auch, dass sich der Nichtraucherschutz nicht mehr nur auf klassische Tabakprodukte beschränkt. Auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Erzeugnisse – unabhängig vom Nikotin -Gehalt – werden künftig einbezogen.
Wer sich nicht an die Verbote hält, muss mit Konsequenzen rechnen: Das Gesetz sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 500 Euro vor.

Die Stadtverwaltung bittet alle Besucher und Fahrgäste um ein rücksichtsvolles Miteinander und die Beachtung der neuen Vorschriften.

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Amtsleiterin

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