Aus dem Gemeinderat am 24. Juni 2026
Nordstadt-Grundschule: Stadt stellt Weichen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Die Stadt Schwetzingen reagiert auf den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen an der Nordstadt-Grundschule und bereitet die außerschulische Betreuung auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Kultur- und Bildungsausschuss hat die aktuelle Bedarfssituation zur Kenntnis genommen und empfiehlt, die beiden bestehenden Hortgruppen künftig als Kernzeitgruppen zur flexiblen Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr weiterzuführen.
Bereits heute stößt das bestehende Betreuungsangebot an seine Kapazitätsgrenzen. Für das kommende Schuljahr liegen mehr Anmeldungen vor, als Plätze verfügbar sind. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung wird die Nachfrage weiter steigen. Hinzu kommen künftig Betreuungsbedarfe von Kindern der neuen Juniorklasse sowie der Kurt-Waibel-Schule, die ebenfalls über die bestehende Betreuungsstruktur an der Nordstadt-Grundschule abgedeckt werden sollen.
Um zusätzliche Plätze schaffen zu können, soll die Betriebserlaubnis für die beiden Hortgruppen zurückgegeben werden. Dadurch können die bisherigen Gruppen als flexible Nachmittagsbetreuung mit jeweils bis zu 25 Kindern statt bisher 20 Kindern geführt werden. Insgesamt würden so zehn zusätzliche Betreuungsplätze bis 17 Uhr entstehen.
Eine Erweiterung durch eine dritte Hortgruppe ist aufgrund fehlender Räumlichkeiten und der geltenden Vorgaben des Kommunalverbands für Jugend und Soziales nicht möglich. Als weitere Maßnahme hat sich die Schulleitung bereit erklärt, die bisherige Bücherei für Betreuungszwecke zur Verfügung zu stellen. Durch diese Co-Nutzung kann perspektivisch eine zusätzliche sechste Betreuungsgruppe eingerichtet werden, ohne zusätzliches Personal einstellen zu müssen.
Die Verwaltung sieht in diesem Vorgehen eine pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösung, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen bestmöglich zu nutzen. Auch finanziell ergeben sich Vorteile: Durch die höhere Anzahl betreuter Kinder könnten die Landeszuschüsse trotz veränderter Förderstrukturen künftig sogar steigen.
Mit der geplanten Neuorganisation schafft die Stadt die Voraussetzungen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zuverlässig umzusetzen und Familien auch künftig ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot an der Nordstadt-Grundschule anzubieten.
20 Ja, 3 Nein
Stadt erhält Schenkung bedeutender Werke von Otto Mindhoff
Der Gemeinderat hat der Schenkung von insgesamt 144 Kunstwerken des Schwetzinger Künstlers Otto Mindhoff an die Stadt Schwetzingen zugestimmt.
Die Schenkung erfolgt durch Magnus Mindhoff, den Sohn des 2019 verstorbenen Künstlers. Sie umfasst 44 Acrylgemälde sowie 100 Zeichnungen, Holz- und Linolschnitte mit einem Gesamtwert von 127.600 Euro. Grundlage hierfür ist ein notarieller Schenkungsvertrag, der am 15. Mai 2026 zwischen Magnus Mindhoff und der Stadt Schwetzingen geschlossen wurde.
Otto Mindhoff zählt zu den prägenden Künstlerpersönlichkeiten Schwetzingens. Als Initiator und Mitbegründer des Kunstvereins Schwetzingen sowie als Gründer des Xylon-Museums und der Werkstätten setzte er wichtige Impulse für die Kunstvermittlung und das kulturelle Leben der Stadt. Überregional bekannt wurde er insbesondere durch seine Holzschnitte und die sogenannten „Technoiden“, stilisierte Darstellungen des Menschen.
Mit der Schenkung erhält die Stadt die Möglichkeit, die bestehende „Schwetzinger Sammlung Otto Mindhoff“ gezielt zu erweitern und das künstlerische Erbe des Künstlers langfristig zu bewahren. Die Auswahl der Werke wurde durch das Stadtarchiv aus dem umfangreichen Nachlass getroffen.
Darüber hinaus eröffnet die vertragliche Vereinbarung neue Möglichkeiten, die Kunstwerke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Geplant sind Ausstellungen in Schwetzingen, in den Partnerstädten sowie an weiteren Orten. Aktuell wird zudem die Präsentation der Werke in einem Gebäude der Schwetzinger Höfe diskutiert. Eine solche dauerhafte Ausstellung würde die Sichtbarkeit des künstlerischen Schaffens Otto Mindhoffs nachhaltig stärken und sein Werk für kommende Generationen bewahren.
Gemeinderat hebt Veränderungssperre für das „Quartier IV“ auf
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat die Aufhebung der Ende 2024 erlassenen Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 108 „Quartier IV“ beschlossen.
Die Veränderungssperre war im Dezember 2024 gemeinsam mit der Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen worden. Ziel war es damals, ortsbildprägende Strukturen zu sichern und zusammenhängende Gartenflächen im Sinne des Teilrahmenplans „Grüne Lungen“ zu erhalten.
Nach vertieften fachlichen Prüfungen und unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen kommt die Stadtverwaltung nun zu dem Ergebnis, die ursprünglichen Planungsziele nicht weiterzuverfolgen. Statt einer detaillierten bauleitplanerischen Steuerung soll die Entwicklung des Quartiers künftig verstärkt über die Regelungen des § 34 Baugesetzbuch erfolgen. Dieser sogenannte „Bauturbo“ ermöglicht eine schnellere und flexiblere Entwicklung im unbeplanten Innenbereich und soll insbesondere dazu beitragen, vorhandene Wohnbaupotenziale zeitnah zu aktivieren.
Auch die Ergebnisse der aktuellen Stadtklimaanalyse sprechen aus Sicht der Verwaltung gegen eine pauschale Sicherung des Gebietes durch eine Veränderungssperre. Die Untersuchung zeigt, dass klimatische Belange differenziert und standortbezogen bewertet werden müssen.
Darüber hinaus ergaben die städtebaulichen und denkmalfachlichen Untersuchungen keine zwingenden Gründe für eine verbindliche Sicherung durch einen Bebauungsplan. Zwar waren einzelne Gebäudegruppen in der Vergangenheit als ortsbildprägend eingestuft worden, jedoch wurden diese teilweise verändert oder abgerissen. Auch das Landesdenkmalamt sieht keine kulturhistorische Schutzwürdigkeit des Gebietes.
Ein weiterer Aspekt ist die Verhältnismäßigkeit des Planungsaufwands. Nach Einschätzung der Verwaltung betrifft ein möglicher städtebaulicher Steuerungsbedarf lediglich 5 bis 6 Grundstücke. Der personelle und finanzielle Aufwand für die Aufstellung eines Bebauungsplans stünde daher nicht in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten städtebaulichen Mehrwert.
Mit der Aufhebung der Veränderungssperre sollen nun vorhandene Flächenpotenziale in der Innenstadt für zusätzlichen Wohnraum genutzt werden können. Die Stadt sieht darin einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Innenentwicklung. Durch die Nutzung bereits erschlossener Flächen können Eingriffe in den Außenbereich vermieden und gleichzeitig klimaökologische wertvolle Freiräume geschont werden.
Künftig sollen Bauvorhaben im Quartier wieder nach den allgemeinen planungsrechtlichen Vorschriften beurteilt werden. Gleichzeitig behält die Stadt die Möglichkeit, im Einzelfall über vertragliche Vereinbarungen Einfluss auf die Gestaltung von Bauvorhaben zu nehmen und beispielsweise den Erhalt oder die Aufwertung von Grünstrukturen zu fördern.
20 Ja, 3 Enthaltungen
Stadt unterstützt SV 98 Schwetzingen während Stadionsanierung
Die Stadt Schwetzingen unterstützt den SV 98 Schwetzingen bei den zusätzlichen Belastungen, die durch die laufenden Sanierungsmaßnahmen im Stadion an der Ketscher Landstraße entstehen. Für die Nutzung von Ausweichsportstätten während der Sanierung des Kunstrasenplatzes sollen dem Verein entstandene Kosten in Höhe von 8.225 Euro erstattet werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, auch die Kosten für die Nutzung anderer Sportstätten während der anstehenden Sanierung des Hauptplatzes in den Jahren 2026 und 2027 zu übernehmen. Hierfür sollen auf Nachweis bis zu 9.000 Euro bereitgestellt werden.
Da eine Förderung dieser besonderen Situation nicht in den geltenden Vereinsförderrichtlinien vorgesehen ist, ist ein gesonderter Beschluss erforderlich. Mit der Unterstützung soll sichergestellt werden, dass insbesondere der Trainings- und Spielbetrieb im Jugendbereich trotz der Baumaßnahmen weiterhin verlässlich stattfinden kann.
Vereine erhalten Investitionszuschüsse
Die Stadt Schwetzingen fördert erneut wichtige Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen örtlicher Vereine. Vorgesehen sind Zuschüsse für den Tennisclub Blau-Weiß Schwetzingen, die Griechische Gemeinde sowie die Siedlergemeinschaft Hirschacker.
Der Tennisclub Blau-Weiß Schwetzingen erhält einen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro für den Bau einer neuen Dreifeld-Tennishalle. Mit dem Projekt reagiert der Verein auf den gestiegenen Bedarf an Hallenkapazitäten und schafft verbesserte Trainingsmöglichkeiten für Mitglieder und Tennisschule.
Die Griechische Gemeinde wird bei der Erneuerung ihres Vereinsmobiliars mit einem Zuschuss von 1.433,42 Euro unterstützt. Die Neuanschaffung wurde aufgrund des hohen Verschleißes der bisherigen Ausstattung erforderlich.
Die Siedlergemeinschaft Hirschacker erhält 7.440,11 Euro zur anteiligen Finanzierung einer dringend notwendigen Reparatur der Abwasseranlagen ihres Vereinsheims, die durch Wurzeleinwuchs notwendig geworden war.
Die Zuschüsse erfolgen auf Grundlage der städtischen Vereinsförderrichtlinien.
Vanessa Bracht wird neue ehrenamtliche Gutachterin im Gemeinsamen Gutachterausschuss
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat Frau Vanessa Bracht als ehrenamtliche Gutachterin für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis bestellt. Sie vertritt künftig die Gemeinde Plankstadt im Gesamtgremium und folgt auf Herrn Andreas Ernst, der zum 24. Juni 2026 aus dem Ausschuss ausscheidet.
Ihre Amtszeit beginnt am 25. Juni 2026 und läuft bis zum Ende der laufenden Bestellperiode am 29. Februar 2028.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis wurde für die aktuelle Amtszeit von März 2024 bis Februar 2028 mit insgesamt 22 ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern aus den zehn beteiligten Städten und Gemeinden sowie zwei Vertretern des Finanzamts Schwetzingen besetzt.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.