Ab 1. September: Wohngeldanträge online auf Service BW nur noch mit BundID möglich
Wohngeldstelle der Stadt Schwetzingen informiert über Änderung beim Online-Antragsverfahren
Ab dem 1. September 2026 können Wohngeldanträge über das Portal Service BW nur noch mit einer BundID gestellt werden. Die BundID dient dabei der sicheren Authentifizierung der Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die BundID kann bereits ab dem 16. Lebensjahr genutzt werden. Wer einen Wohngeldantrag online über Service BW einreichen möchte, benötigt daher künftig ein entsprechendes BundID-Konto.
Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Online-Antrag nicht über Service BW stellen möchten, besteht weiterhin die Möglichkeit, ihren Wohngeldantrag als PDF-Datei per E-Mail einzureichen. Die Unterlagen können an die Wohngeldstelle der Stadt Schwetzingen unter wohngeld@schwetzingen.de gesendet werden.
Die Stadt Schwetzingen bittet darum, die Änderung beim Online-Antragsverfahren zu beachten und sich gegebenenfalls frühzeitig eine BundID einzurichten.