Was ist ein Bebauungsplan?

Was regelt ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan (B-Plan) legt rechtsverbindlich fest, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet genutzt und bebaut werden dürfen. Er schafft damit klare Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung und sorgt für eine geordnete und verträgliche Bebauung.
Bebauungspläne werden von der Stadt bzw. Gemeinde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt.

Ein Bebauungsplan kann unter anderem festlegen:

Art der Nutzung: zum Beispiel Wohnen, Gewerbe oder Mischgebiet
Maß der Bebauung: zum Beispiel Grundflächenzahl (GRZ), Gebäudehöhe oder Anzahl der Vollgeschosse
Bauweise: zum Beispiel offene oder geschlossene Bauweise
Baugrenzen und Baufenster: Wo auf einem Grundstück gebaut werden darf
Gestaltung: beispielsweise Vorgaben zu Dachformen oder Dachneigungen
Weitere Festsetzungen: je nach Plan können beispielsweise Grünflächen, Pflanzbindungen, Stellplätze oder Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt festgesetzt werden.

Der Bebauungsplan ist Teil der Bauleitplanung und wird in der Regel aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Warum gibt es Bebauungspläne?

Bebauungspläne schaffen einen verlässlichen Rahmen für die Entwicklung eines Stadtteils oder Baugebiets.
Sie können dazu beitragen,eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen,unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe und Verkehr aufeinander abzustimmen,
Konflikte zwischen verschiedenen Nutzungen zu vermeiden,Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu berücksichtigen und für Grundstückseigentümer und Bauwillige Planungssicherheit zu schaffen.

Wie entsteht ein Bebauungsplan?

Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuches. Das Verfahren umfasst – je nach Art des Bebauungsplans – mehrere Schritte.

1. Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt, für ein bestimmtes Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht.

2. Planentwurf und Beteiligung

Die Stadt erarbeitet einen Planentwurf. Je nach Planung können dabei unter anderem Fachgutachten erforderlich sein.

Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erhalten Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

3. Abwägung

Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der Plan kann aufgrund der eingegangenen Anregungen noch angepasst werden.

4. Satzungsbeschluss

Nach Abschluss des Verfahrens beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung.

5. Inkrafttreten

Nach der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft und wird damit rechtsverbindlich.

Wo kann ich Bebauungspläne einsehen?

Die Stadt stellt die rechtskräftigen Bebauungspläne und – soweit vorhanden – weitere Informationen zu den einzelnen Planverfahren über das städtische Geoportal zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Die Darstellung im Internet dient der Information. Für eine verbindliche Beurteilung eines konkreten Bauvorhabens sind die jeweils geltenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans sowie die weiteren bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften maßgeblich.

Ansprechpartner

Für Auskünfte zu rechtskräftigen Bebauungsplänen, wenden Sie sich bitte an das Baurechtsamt der Stadt Schwetzingen:

Frau Seda Uckac
Fax +49 (62 02) 8 71 14
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 103
Frau Laurine Prestel
Fax +49 (62 02) 8 71 14
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 103


Für in Aufstellung befindliche Bebauungspläne und redaktionelle Anregungen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Stadtplanung

Herr Dirk Falk
Fax +49 (62 02) 8 72 79
Gebäude Hebelstraße 7
Raum 209