Leistungen

Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)

Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzliche Aufgabe der Mitwirkung in jugendgerichtlichen Strafverfahren. Sie wird bei Strafverfahren gegen junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren tätig.

Mehr dazu:

Jugendgerichtshilfe 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 23.03.2009

Ansprechpartner

Stadt Schwetzingen
Hebelstraße 1
68723 Schwetzingen
Fax +49 (62 02) 8 71 11