Lebenslagen

Gläubiger und Schuldner

Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.

Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.

Freigabevermerk

03.03.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Stadt Schwetzingen
Hebelstraße 1
68723 Schwetzingen
Fax +49 (62 02) 8 71 11