Aus dem Gemeinderat am 29. Juli 2026
Gemeinderat verabschiedet Stellungnahme zum Bahnprojekt Mannheim–Karlsruhe
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat die Stellungnahme der Stadt im Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Bahnprojekt Neubau-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim–Karlsruhe beschlossen. Mit der Stellungnahme bringt die Stadt ihre raumordnerischen Belange gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe ein.
Die von der Deutschen Bahn beantragte Trassenvariante sieht vor, das Schwetzinger Stadtgebiet auf einer Länge von rund 5,5 Kilometern mittels eines Tunnels zu durchqueren. Dabei würden insbesondere Wohngebiete der Nordstadt unterquert. Die Stadt Schwetzingen lehnt diese Trassenführung ab und spricht sich stattdessen für eine Verschwenkung des Tunnels unter den Friedhof aus.
In ihrer Stellungnahme weist die Stadt zudem auf weitere wichtige Aspekte hin. Dazu gehören der Schutz der Trinkwasserversorgung im Bereich des Wasserwerks Schwetzinger Hardt, mögliche Nutzungskonflikte mit geplanten Tiefengeothermie-Vorhaben, die Sicherung städtebaulicher Entwicklungsmöglichkeiten auf der Konversionsfläche sowie ein wirksamer Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Erschütterungen.
Darüber hinaus macht die Stadt auf die hohe Belastung durch mehrere gleichzeitig geplante Infrastrukturvorhaben aufmerksam. Neben der Bahntrasse zählen hierzu unter anderem der Ausbau der A6, der Bau einer Transnet-Leitung, Tiefengeothermie Projekte sowie der geplante Rohstoffabbau im Bereich Entenpfuhl.
Mit der Stellungnahme setzt sich die Stadt dafür ein, dass die Interessen Schwetzingens und seiner Bürgerinnen und Bürger im weiteren Planungsverfahren umfassend berücksichtigt werden.
Fördermittel aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sollen abgerufen werden
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat den Oberbürgermeister ermächtigt, Fördermittel aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) für geeignete kommunale Investitionsmaßnahmen abzurufen. Damit soll sichergestellt werden, dass Fördermittel des Bundes und des Landes flexibel und zeitnah genutzt werden können.
Für die Stadt Schwetzingen steht im Rahmen des Programms ein Förderbudget von rund 12,9 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel können unter anderem für Investitionen in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Digitalisierung sowie weitere kommunale Einrichtungen eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den Förderbedingungen entsprechen und Bestandteil des städtischen Haushalts sind oder durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss in den Haushalt aufgenommen werden.
Da der Mittelabruf über ein digitales Verfahren kurzfristig erfolgen kann, ermöglicht die Ermächtigung eine schnellere Abwicklung, ohne dass für jede einzelne Maßnahme ein gesonderter Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist. Dadurch können Fördermittel effizient genutzt und Investitionsprojekte zügig umgesetzt werden.
Der Gemeinderat behält dabei die Kontrolle über die Verwendung der Mittel: Über den Stand der Mittelabrufe sowie die geförderten Maßnahmen wird die Verwaltung regelmäßig im Rahmen der Finanzberichte informieren.
Finanzhalbjahresstatus 2026: Haushaltsentwicklung besser als geplant
Die finanzielle Entwicklung der Stadt verläuft im ersten Halbjahr 2026 insgesamt erfreulicher als im Haushaltsplan erwartet. Trotz weiterhin herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und der Vorgaben des Regierungspräsidiums verbessert sich das ordentliche Ergebnis deutlich. Nach aktuellem Stand ist daher keine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.
Statt des im Haushaltsplan vorgesehenen Fehlbetrags von 2,31 Millionen Euro wird derzeit mit einem Defizit von rund 630.000 Euro gerechnet. Das entspricht einer Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses um etwa 1,68 Millionen Euro.
Ausschlaggebend hierfür sind insbesondere höhere Erträge. Vor allem die Gewerbesteuer entwickelt sich mit rund 870.000 Euro über Plan positiv. Hinzu kommen Mehrerträge von etwa 1,9 Millionen Euro bei den Benutzungsgebühren der Abwasserbeseitigung, die aus der Gebührenabrechnung früherer Jahre resultieren. Dem stehen geringere Einnahmen unter anderem beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei der Vergnügungssteuer gegenüber, die jedoch insgesamt mehr als ausgeglichen werden.
Auf der Ausgabenseite werden Mehraufwendungen von rund 950.000 Euro erwartet. Während die Personalaufwendungen im Rahmen der Planung bleiben, entstehen insbesondere höhere Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen sowie für Zuschüsse an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Gleichzeitig können in einzelnen Bereichen, etwa bei Veranstaltungen und sonstigen Sach- und Dienstleistungen, Einsparungen erzielt werden.
Auch im Finanzhaushalt wirkt sich die positive Entwicklung aus. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltung verbessert sich entsprechend. Bei verschiedenen Investitionsprojekten kommt es zwar zu zeitlichen Verschiebungen, insbesondere aufgrund verzögerter Fördermaßnahmen und Grundstücksverkäufe. Gleichzeitig verschieben sich auch Investitionsauszahlungen in spätere Haushaltsjahre. Eine Kreditaufnahme ist nach derzeitigem Stand weiterhin nicht erforderlich.
Die Liquidität der Stadt entwickelt sich ebenfalls besser als geplant. Anstelle eines erwarteten Rückgangs des Zahlungsmittelbestands um 6,82 Millionen Euro wird derzeit lediglich eine Verringerung um 3,36 Millionen Euro prognostiziert. Zusätzlich zum aktuellen Zahlungsmittelbestand von rund 1,76 Millionen Euro verfügt die Stadt über Geldanlagen in Höhe von rund 23 Millionen Euro.
Stadt verlängert Mietvertrag für Wohnhäuser in der Scheffelstraße
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat beschlossen, die beiden Wohnhäuser in der Scheffelstraße 31–33 für weitere neun Jahre bis zum 31. August 2035 anzumieten. Die Gebäude dienen weiterhin der Unterbringung von Menschen, die von unfreiwilliger Obdachlosigkeit betroffen sind, sowie von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Mietvertrag mit der Baugenossenschaft Schwetzingen eG abzuschließen.
Die beiden Wohnhäuser werden bereits seit dem Jahr 2015 von der Stadt genutzt. Hintergrund der damaligen Anmietung war die stark gestiegene Zahl an Flüchtlingen, die dem Rhein-Neckar-Kreis zur Anschlussunterbringung zugewiesen wurden. Heute leisten die Gebäude einen wichtigen Beitrag zur Unterbringung von Menschen, die kurzfristig auf Wohnraum angewiesen sind.
Der neue Mietvertrag sieht eine einmalige Erhöhung der monatlichen Miete um zehn Prozent vor. Die monatliche Kaltmiete beträgt künftig 3.758,70 Euro beziehungsweise 9,35 Euro pro Quadratmeter. Gleichzeitig entfällt die bisher vereinbarte Wertsicherungsklausel, sodass während der gesamten Laufzeit bis 2035 keine weiteren Mieterhöhungen erfolgen. Damit erhält die Stadt Planungssicherheit über die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Finanzierung der Mietkosten ist im Haushalt der Stadt sichergestellt. Die Mehrkosten können innerhalb des bestehenden Budgets durch geringere Nebenkosten ausgeglichen werden. Gleichzeitig arbeitet die Verwaltung an einer Anpassung der Nutzungsentgelte, um die Kostendeckung künftig weiter zu verbessern. Über die entsprechende Kalkulation wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beraten.
Handyparken: Vertragsanpassung für Betrieb der Parkscheinautomaten
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat dem zweiten Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag mit den Mannheimer Parkhausbetrieben (MPB) zugestimmt. Hintergrund ist die Einführung des Handyparkens als zusätzliches Bezahlverfahren für Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum.
Seit dem Beschluss des Gemeinderats im November 2025 können Parkgebühren an den mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Stellplätzen auch per Smartphone bezahlt werden. Durch dieses zusätzliche Angebot haben sich die Abrechnungsprozesse verändert: Während die MPB weiterhin für den Betrieb und die Wartung der Parkscheinautomaten verantwortlich sind, werden die Einnahmen aus dem Handyparken direkt über die Stadt Schwetzingen abgewickelt.
Vor diesem Hintergrund wird das Betriebsführungsentgelt für die MPB angepasst. Künftig beträgt dieses 16 Prozent der Gebührenumsätze der Parkscheinautomaten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Damit reduziert sich das bisherige Entgelt um zehn Prozentpunkte. Für die Stadt Schwetzingen bedeutet dies – auf Basis der bisherigen Einnahmen – eine jährliche Entlastung von rund 22.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer.
Die ersten Erfahrungen mit dem Handyparken zeigen eine positive Entwicklung. In den ersten fünf Monaten wurden bereits rund zwölf Prozent der Parkgebühren über das digitale Bezahlsystem entrichtet, während 88 Prozent weiterhin direkt an den Parkscheinautomaten bezahlt wurden. Dabei wird ein Anbieter von den Nutzerinnen und Nutzern besonders bevorzugt und wickelt den überwiegenden Teil der digitalen Parkvorgänge ab.
Gemeinderat stimmt Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag für den Alten Messplatz zu
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat dem dritten Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag mit den Mannheimer Parkhausbetrieben (MPB) für die Parkierungseinrichtung Alter Messplatz zugestimmt. Mit der Vertragsanpassung beteiligt sich die Stadt an der vorgezogenen Modernisierung der Parkabfertigungstechnik.
Ende 2025 wurde die Parkabfertigungsanlage auf dem Alten Messplatz vollständig erneuert und mit einer Kennzeichenerkennung ausgestattet. Ziel der Maßnahme ist es, den Verkehrsfluss bei der Ein- und Ausfahrt zu beschleunigen und die häufigen Rückstaus in der Wildemannstraße deutlich zu reduzieren. Die neue Technik ermöglicht eine schnellere Abfertigung der Fahrzeuge und trägt damit zu einer besseren Verkehrsführung im Umfeld des Parkplatzes bei.
Da die bisherige Anlage grundsätzlich noch einsatzfähig gewesen wäre, haben sich die Stadt Schwetzingen und die MPB auf eine gemeinsame Finanzierung der vorgezogenen Investition verständigt. Hierfür wird das Betriebsführungsentgelt befristet angepasst: Für die Jahre 2026 bis 2030 erhöht sich das Entgelt auf 26 Prozent der monatlichen Parkentgelte, für den Zeitraum 2031 bis 2035 auf 24 Prozent. Danach gelten wieder die bisherigen Vertragskonditionen.
Für die Stadt entstehen durch die befristete Anpassung bis Ende 2035 Mehraufwendungen von rund 222.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Die Investitionskosten für die neue Parkabfertigungsanlage belaufen sich auf rund 170.000 Euro. Darüber hinaus wurden Planungs- und Verwaltungsleistungen von den Mannheimer Parkhausbetrieben übernommen, ohne dass der Stadt hierfür zusätzlicher Begleitaufwand entstanden ist.
Stützmauer in der Mühlenstraße wird saniert
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat die Vergabe des Auftrags für die Sanierung der Stützmauer an der Mühlenstraße auf Höhe des Anwesens Heidelberger Straße 18 sowie für die Erneuerung eines Teilstücks der Fahrbahndecke beschlossen.
Den Zuschlag erhält die Firma Hauck Baugesellschaft mbH aus Waibstadt für die Angebotssumme von 272.505,41 EUR.
Die Bauarbeiten sollen zwischen September und Dezember 2026 durchgeführt werden. Mit der Maßnahme werden die Stützmauer dauerhaft gesichert und die Fahrbahn in diesem Bereich erneuert. Die Umsetzung ist noch im laufenden Jahr vorgesehen, da die erforderlichen Haushaltsmittel bereits bereitgestellt wurden.
Gemeinderat befasst sich mit Startchancen-Programm für die Nordstadt-Grundschule
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat die Inhalte des Startchancen-Programms für die Nordstadt-Grundschule zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Planungen für die Umsetzung der Fördermaßnahmen vorzubereiten. Zudem sollen die erforderlichen Haushaltsmittel für die kommenden Jahre eingeplant werden.
Die Nordstadt-Grundschule wurde als eine von landesweit ausgewählten Startchancen-Schulen in das Förderprogramm des Bundes und des Landes aufgenommen. Ziel des Programms ist es, Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen gezielt zu stärken und die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern.
Für investive Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Säule I stehen der Stadt als Schulträgerin Fördermittel in Höhe von rund 723.000 Euro zur Verfügung. Die Gesamtinvestitionen können bis zu rund 1,03 Millionen Euro betragen. Der städtische Eigenanteil liegt bei rund 310.000 Euro. Die Fördermittel sollen insbesondere dazu genutzt werden, die Lernumgebung der Schule zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Gemeinsam mit der Schulleitung wurden bereits erste Ideen für mögliche Maßnahmen erarbeitet. Dazu gehören die Neugestaltung des Schulhofs mit zusätzlichen Bewegungs- und Aufenthaltsbereichen, flexibles Mobiliar für moderne Unterrichtsformen, die Überdachung der Atrien zur Schaffung weiterer Lernflächen, die Aufwertung der Außenbereiche vor den Klassenzimmern sowie eine mögliche Erweiterung der Pausen- und Bewegungsflächen.
Die Verwaltung wird nun die Planungsleistungen konkretisieren und die einzelnen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Machbarkeit und Förderfähigkeit prüfen. Über die Ergebnisse und die weitere Umsetzung wird der Gemeinderat in den kommenden Sitzungen informiert.
Umrüstung der restlichen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat den Auftrag zur Umrüstung der verbleibenden konventionellen Straßenleuchten auf moderne LED-Technik an die MVV Netze GmbH vergeben. Das Unternehmen setzte sich im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Höhe von rund 882.300 Euro brutto durch.
Mit der Maßnahme werden weitere 1.135 Straßenleuchten im Stadtgebiet auf energieeffiziente LED-Technik umgerüstet. Nach Abschluss dieses Bauabschnitts wird die Umstellung der Straßenbeleuchtung in Schwetzingen bis auf wenige Ausnahmen nahezu vollständig abgeschlossen sein.
Die Modernisierung trägt dazu bei, den Energieverbrauch sowie die Wartungs- und Unterhaltungskosten dauerhaft zu senken. Gleichzeitig leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da der Stromverbrauch und die damit verbundenen CO₂-Emissionen deutlich reduziert werden.
Für die Umsetzung erhält die Stadt eine Förderung des Bundes über die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Die Förderquote beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wodurch Zuschüsse von bis zu rund 399.000 Euro zur Verfügung stehen.
Die Arbeiten sollen abschnittsweise erfolgen. Rund ein Drittel der Umrüstung ist für das Jahr 2026 vorgesehen, die restlichen Maßnahmen werden im Jahr 2027 umgesetzt.
Inklusion in Schwetzingen weiter gestärkt
Der Gemeinderat hat den Tätigkeitsbericht des hauptamtlichen Behindertenbeauftragten Martin Köhl sowie den Bericht des Inklusionsbeirats zur Kenntnis genommen. Beide ziehen für den Zeitraum von Januar 2025 bis Mai 2026 eine positive Bilanz und zeigen, dass Schwetzingen bei der Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit wichtige Fortschritte erzielt hat.
Zu den Schwerpunkten gehörten die individuelle Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, die Begleitung städtischer Bau- und Planungsprojekte im Hinblick auf Barrierefreiheit sowie zahlreiche Informations- und Sensibilisierungsangebote. Gemeinsam mit dem Inklusionsbeirat wurden zudem inklusive Sport-, Kultur- und Freizeitangebote umgesetzt und der Austausch zwischen Verwaltung, Politik, Vereinen und Bürgerschaft weiter ausgebaut.
Auch künftig sollen Barrierefreiheit und Teilhabe weiter gestärkt werden. Geplant sind unter anderem die Weiterentwicklung der Plattform „Schwetzingen Hürdenlos“, Verbesserungen im öffentlichen Raum sowie neue inklusive Begegnungs- und Beteiligungsangebote.
Aufgrund von Austritten aus dem Inklusionsbeirat sind Nachbesetzungen stimmberechtigter Mitglieder erforderlich. Der Gemeinderat bestimmte auf Vorschlag des Kommunalen Behindertenbeauftragten Frau Jessica Jörg als Angehörige eines Menschen mit Behinderung und Frau Christine Franz-Villinger als Vertreterin einer Schule mit Inklusionsbezug zu neuen Mitgliedern des Inklusionsbeirats.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.