Grundstücksmarkt
Marktberichte
Für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses Bezirk Schwetzingen wurden anfangs nur Bodenrichtwerte und ein Regionalfaktor beschlossen. Der erste Grundstücksmarktbericht wurde zur Auswertung des Jahres 2022 veröffentlicht. Seither gibt es jährlich einen Grundstücksmarktbericht mit den Auswertungen des Vorjahres. Der aktuellste Grundstücksmarktbericht enthält die Auswertungen des Jahres 2024. Die Berichte enthalten neben Informationen zum Gebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses für das Sachwertverfahren den Regionalfaktor und Sachwertfaktoren und für das Vergleichswertverfahren Vergleichsfaktoren zu Eigentumswohnungen.
Der aktuellste Marktberichte kann kostenpflichtig über die Geschäftsstelle bezogen werden. Die pdf-Version wird per Mail versandt. Die gedruckte Version kann alternativ bestellt werden und wird per Post versandt. Die Gebühren können Sie der Gebührensatzung entnehmen. Bitte bestellen Sie den Grundstücksmarktbericht per E-Mail an gutachterausschuss@schwetzingen.de unter Angabe Ihrer Rechnungsanschrift.
Die vorhergehenden Grundstücksmarktberichte des Gemeinsamen Gutachterausschusses südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis können Sie nachfolgend per Download kostenfrei beziehen.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Kaufpreissammlung enthält Objektdaten, die deutlich über die Daten hinausgehen, die beim Notar im Kaufvertrag beurkundet wurden. Entsprechend hoch ist die Sensibiliät der Daten einzustufen. Daran orientiert sich auch der Schutz dieser Daten. Der Nachweises des berechtigten Interesses ist beispielsweise auch für die Einsicht in ein Grundbuch gefordert. Der Wunsch des Vergleichs des eigenen Objekts mit anderen zur Preisfindung oder aus steuerlichen Aspekten reicht nicht aus, um vertrauliche Daten anderer Grundstückseigentümer einzusehen.
Auf schriftlichen Antrag (per Mail oder Post) werden nach §195 (3) BauGB in Verbindung mit §13 GuAVO Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt. Dafür müssen laut Gesetz drei Bedingungen erfüllt sein:
- Empfänger*innen können ein berechtigtes Interesse für die Kenntnis der Daten glaubhaft darlegen.
- Schutzwürdige Interessen der Betroffenen stehen der Auskunft nicht entgegen.
- Die sachgerechte Verwendung der Daten erscheint gewährleistet.
Dem Grundstücksmarktbericht können bereits Vergleichsfaktoren für Eigentumswohnungen mit Angaben zum Kaufpreisgefüge und der Kaufpreisentwicklung entnommen werden. Diese Daten sind das Ergebnis einer fundierten Auswertung durch den Gutachterausschuss und so aggregiert, dass keine Rückschlüsse auf Einzelfälle möglich sind. Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist die Veröffentlichung von Vergleichsfaktoren in Planung. Derzeit können wir noch keine aggregierten Auswertungen dazu bereitstellen.
Das nachfolgend zum Download zur Verfügung stehende Antragsformular für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung kann von Sachverständigen digital ausgefüllt und per Mail beim Gutachterausschuss eingereicht werden an gutachterausschuss@schwetzingen.de.